Donnerstag, 7. April 2011

Halb weiblich

Meine Gutachter sind ja sowas von vorhersehbar. Ich habs geahnt, als mein Richter meinte, er wolle noch eine Ergänzung zu den Gutachten für die Vornamensänderung haben, dass diese auch §8 Abs. 1 Nr. 1 bejahen. Unn es ist genau so eingetroffen wie ich mir dachte.

Gutachter 1:
Telefonat mit dem Richter und ein etwa 10-zeiliges Schreiben --> fertig, Sache erledigt

Gutachter 2:
Termin nächste Woche 9 Uhr, "bitte bis etwa 12 Uhr Zeit einplanen". ??? Öhm, ich bin manchmal schwer von Begriff, aber da komm ich wirklich nicht mit. Wir brauchen kein neues Gutachten, sondern eine Ergänzung. Ich versteh's nicht, lasse es mir aber erklären. (Ich hoffe nur, dass ich nicht dem Gutachter das geltende Recht erklären muß *augenroll*)

Na immerhin ist die Geschichte Personenstandsänderung am Laufen und zieht sich nicht ewig in die Länge.

Grüßles
Theia

3 Kommentare:

  1. Hallo Theia,
    ich habe 2 Mal beim Gericht angerufen, um zu erfahren, warum der Termin aufgehoben ohne dass ein neuer genannt wurde.
    2 Mal sagte mir die Sachbearbeiterin, dass sie die Akte nicht findet und dass die Richterin auf "Fortbildung" sei.
    Ich vermute eine VErzögerungstaktik.
    Grüsse R.

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  2. Hallo Theia,
    da bin ich ja mal gespannt was Gutachter 2 drei Stunden lang von dir möchte...halte uns auf dem Laufenden und viel Glück!
    Liebe Grüße
    Jana

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  3. Hallo Rossana,
    igendwie schaut es danach aus. Irgendwie doof das Ganze. Dabei ist doch eigentlich alles so klar und eindeutig, ich weiß nicht was manche Gerichte da für Probleme haben.

    Hallo Jana,
    ich weiß es nun schon ... verrate es heute abend in einem neuen Beitrag :)

    Grüßles
    Theia

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