Montag, 13. Juni 2011

Der gelbe Umschlag :)

Mußte ich erst in den Urlaub fahren, dass das Gericht aus dem Schlaf erwacht? Hihi, naja, ich denke mal, dass es durchaus die normale Durchlaufzeit war, aber aus meiner Sicht hätte es ja sowieso nicht schnell genug gehen können. Wie auch immer. Heute, bei unserer Heimkehr aus dem Urlaub war der Briefkasten gestopfte voll mit Werbung, Zeitungen, normaler Post und eben dem ganz besonders heiß erwarteten gelben Umschlag. Die förmliche Zustellung des Gerichtentscheids. Und was stand drin???

ES IST EIN MÄÄÄÄDCHEN :-)

Oder auf Amtsdeutsch:

"Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin dem weiblichen Geschlecht angehört."

Juhuuuu, ein weiterer Schritt ist geschafft. Ok, rechtlich noch nicht ganz, der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, aber was soll da noch dazwischen kommen? Also mal wieder ein supi Grund zum Anstoßen.

Kleine Randnotiz: Der Beschluß ist auf den 19.05.2011 datiert, die Ausfertigung meines Examplars datiert auf den 8.6.2011. Wie lange die Amtswege doch immer mal wieder dauern *tztz*

Viele Grüße an alle und ganz fest gedrückte Daumen für alle, die auch grad an §8 sind :)
Theia

3 Kommentare:

  1. Ich gratuliere herzlichst

    Und ich bekam stattdessen den Bescheid vom Karlsruher Amtsgericht, dass das Verfahren ausgesetzt wird, weil die Normteile des Gesetze nicht anwendbar seien.
    Noch offene Entscheidungen , die von der Verfassungsnorm abhängen müssen bis zum Erlass des gebotenen neuen Rechtes ausgesetzt werden.

    Jetzt frage ich mich WO BLEIBT DER GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ?????

    Binnen 2 Wochen erhalte ich jedenfalls die Möglichkeit zur Stellungnahme.
    Was für ein Trost!!!

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  2. Hey Theia, Mädchen, dann mal auch von mir herzlichen Glückwunsch!
    Liebe Grüße
    Jana

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  3. Hallo Rossana,

    das ist bitter. Ich kann einfach nicht kapieren, dass manche Gerichte sich so völlig anders verhalten (Mannheim setzt wohl auch alle Verfahren aus). Dass sich seitens des Gesetzgebers da was tut in halbwegs akzeptablem Zeitraum ist ja ziemlich unwahrscheinlich. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei kleine Teile als unanwendbar deklariert, nicht das ganze Gesetz. Die meisten Gerichte scheinen ja positiv zu urteilen (siehe dgti.org-Forum). Wieso können das einzelne Gerichte nicht auch und haben eine andere Auslegung? Einfach unverständlich.

    Ich drücke dir die Daumen, dass die Geschichte möglichst schnell positiv für dich weitergeht.


    Hallo Jana,

    dankeschöööööööön :)


    Grüßles euch beiden
    Theia

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