Samstag, 29. Januar 2011

Mein Brief ist bei Gericht

Antrag auf Änderung des Personenstandes nach § 8 Transsexuellengesetz (TSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, Theia Andrea XXXXXXXX, geb. am XX. XX.XXXX in Karlsruhe, die Änderung meines Personenstandes nach § 8 TSG in "weiblich".

Zum Nachweis der Voraussetzungen nach §8 TSG Abs. 1 Nr. 1 beantrage ich meine bereits rechtskräftige Vornamensänderung nach §1 TSG sowie die beiden Gutachten aus diesem Verfahren, Geschäfts-Nr.XXXXX, anzuerkennen.

Aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 27.5.2008 – 1 BvL 10/05 - und vom 11. Januar 2011 - 1 BvR3295/07 -, sind § 8 TSG Abs.1 Nr. 2, 3 und 4 nicht anwendbar, so dass die Voraussetzungen für die Personenstandsänderung erfüllt sind.

~~~
 
Heute mittag, 11:53 Uhr, stand ich am Briefkasten meines zuständigen Amtsgerichts und habe den Umschlag mit meinem Antrag auf Personenstandsänderung eingeworfen. Ich konnte einfach nicht warten nachdem ich von dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfahren hatte.
 
Doch wieso mußte mir das nun so schnell gehen? Nun, irgendwie ist das im Augenblick eine fürchterlich komische Zwischensituation. Einerseits ist die offizielle Vornamensänderung durch und ich lebe mein Leben so wie ich mir das gewünscht habe. Andererseits steht in den offiziellen Registern eben immer noch, dass ich "männlich" bin. Gut, das hat es mir und Monika ermöglicht die Ehe einzugehen und nicht die eingetragene Lebenspartnerschaft. Doch so wirklich glücklich war und bin ich mit diesem Geschlechtseintrag nun mal eben nicht. Es stimmt einfach nicht. Ich bin weiblich, auch wenn da mit dem Körper eine kleine optische Abweichung existiert. Ja, ich will die geschlechtsangleichende OP durchführen und ich hoffe, dass es auch noch in diesem Jahr dazukommen wird. Doch sollte es tatsächlich funktionieren, mit der aktuellen Rechtssprechung den Personenstand unabhängig von der OP zu bekommen, so weiß ich auch, dass ich die OP eben wirklich nur ganz für mich selbst mache und nicht für einen Gesetzestext, der mich daran hindert, ganz offiziell weiblich zu sein.
 
Interessant ist, dass mir der Gedanke, dass dieses Verfahren nun so plötzlich und unerwartet möglich ist, die Tränen in die Augen treibt. Nein, ich bin nicht traurig, im Gegenteil, ich bin glücklich und für mich ist es ein Signal, dass ich genau auf meinem Weg bin, auf dem Weg dahin wohin ich schon immer wollte.
 
~~~
 
Ein paar Worte möchte ich auch noch an mein Engeli richten.
 
Ich bin so glücklich mit dir und bin so froh, dass wir unser Leben zusammen erleben. Schon bald sind wir ganz eng und fest zusammen. Nur noch wenige Wochen und das immer wieder trennen müssen für den Alltag ist vorüber.
 
Ich liebe dich so sehr
Theia

12 Kommentare:

  1. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

    AntwortenLöschen
  2. mein Kommentar hatte zuviele Fehler also auf eine Neues

    Mein kleines
    danke für deine Worte, ich liebe dich auch sehr und mehr.

    Dass du dich über das Urteil freust kann ich gut verstehen, und ich freue mich auch mit dir,- gut wurde das erst nach unserer Heirat gesprochen.
    Du hast ja gleich eine turbomässige Aktion hingelegt schmunzel :) soo typisch für dich -
    du bist eine verrückte Nudel :)
    jetzt hoffe ich, dass die verbleibende Zeit bis zum endgültigen Bye bye, Ciao, Adieu, Tschüssi Basel auch so schnell geht.

    AntwortenLöschen
  3. Hi Thea,
    danke das Du Deinen Antrag beim Amtsgericht hier veröffentlicht hast, den kann ich mir Vorlage nehmen, um meinen Antrag zu stellen.

    Liebe Grüsse vom Bodensee,

    Michaela

    AntwortenLöschen
  4. Hallo Theia,
    durch Zufall auf Ihre Seite gepurzelt und in ein Leben das sich so gänzlich zu dem meinen unterscheidet.
    Zu Ihrem Schuhproblem wäre es einen Versuch wert mal nach Kandel ins Schuhhaus Grahn zu fahren, die haben dort auch Schuhe in großen Größen für Frauen.Vielleicht haben Sie ja Glück.
    Wie schlimm, daß selbst so banale Dinge zu solche Probleme machen, als würden all das andere nicht genug sein...
    Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren leider so beschwerlichen Weg!
    Ilona

    AntwortenLöschen
  5. Ups, gleich so viele Kommentare :)

    Hallo Monika, bald ist es geschafft, die Zeit wird nur so dahinrasen und schwupps ist es April :)

    Hallo Michaela, gerne doch. So ähnlich hab ich mir das auch gedacht. Muß ja nicht jeder neu erfinden diesen Schrieb und ich denke mir mal das sollte so ausreichen. Mehr muß an sich ja nicht mehr gesagt werden nach der rechtskräftigen Vornamensänderung. Dir muß ich ja übrigens auch noch gratulieren fällt mir ein, hast es nun ja auch geschafft. Happy New Vorname :)

    Hallo Ilona, danke für den Tip mit Kandel. Ganz aus der Reichweite ist das nicht mal. Wobei meine etwas große Schuhgröße auch als quasi Schutz vor mir selbst durchaus dienlich ist. Ich könnte doch sonst glatt einen ganzen Schuhladen leer kaufen. Geht aber zum Glück nicht mit den großen Füßen *zwinker*.

    Ganz viele liebe Grüße an alle
    Theia

    AntwortenLöschen
  6. Mal ein ganz ernstgemeinte Frage: Durch die Personenstandsänderung ändert sich dein Geschlecht endlich in weiblich. Verheiratet sind dann zwei Frauen! Nach Bundesdeutschem Recht geht das aber nicht. Wird hierdurch ein "rechtswideriger Zustand" geschaffen oder wird die Ehe annuliert und kann gleichzeitig in eine Lebenspartnerschaft umgewandelt werden?

    Stellt dies ein Problem dar und hat der Gesetzgeber dies bislang nicht thematisiert oder bleibt alles beim alten und der ZUstand wird akzeptiert.
    Ist ja noch recht neu die Geschichte, wäre trotzdem interessant zu wissen.

    AntwortenLöschen
  7. Hallo CPB,

    danke für die Nachfrage und hier gerne die Antwort:

    Deine Frage wurde vom Gesetzgeber sogar schon vor einiger Zeit entschieden. Nämlich als die Voraussetzung "Ehelosigkeit" für die Personenstandsänderung durch das BVerfG für nicht anwendbar erklärt wurde (27.5.2008 – 1 BvL 10/05 -) und der Gesetzgeber daraufhin diese Vorgabe im Gesetz gestrichen hat. Schon seit diesem Moment blieb die Ehe bei Verheirateten bei der Personenstandsänderung bestehen. Der Gesetzgeber hat sich sozusagen aus dem Thema herausgewunden, indem er meinte: Das betrifft nicht so viele Ehepaare, da ignoriert man diesen Zustand. Von daher ist dieser Zustand rechtlich völlig in Ordnung. Der in dieser Hinsicht einzige Unerschied ist nur, dass jetzt eben auch die Vorgaben "Unfruchtbarkeit" und "Geschlechtsangleichende OP" nicht mehr für die Personenstandsänderung anwendbar sind. Das bedeutet aber auch durchaus, dass es in Zukunft ein paar mehr Ehepaare geben kann, bei denen Frau-Frau oder Mann-Mann verheiratet sind. Allerdings gilt das nur für bereits bestehende Ehen, die gemischtgeschlechtlich eingegangen wurden.

    Man könnte durchaus sagen, dass es für mich da reichlich geschickt gelaufen ist. Habe 2009 meine Vornamensänderung bekommen, 2010 geheriatet und hoffentlich bald meine Personenstandsänderung. Und dann wäre es tatsächlich der Fall, dass wir, meine Frau und ich, ein gleichgeschlechtliches Ehepaar sind. :)

    Grüßles
    Theia

    AntwortenLöschen
  8. Sehr interessant, war mir als Nichtbetroffenen nicht geläufig. Ja, da habt ihr Glück gehabt.
    Wünsche euch alle Gute weiterhin. Christian

    AntwortenLöschen
  9. Ich habe auh grad meinen Antrag auf Personenstandsänderung mit Verweis auf die Vornmenentscheidung beim zuständigen Gericht angegeben. Bin mal gespannt, wie die Gerichte verfahren werden, ob sie einfach nach Aktenlage entsheiden oder nochmal zwei volle Gutachten haben wolle.

    Bine

    AntwortenLöschen
  10. Hallo Bine,

    eigentlich macht das mit zwei neuen Gutachten ja keinen wirklichen Sinn. Wie sollen die neuen Gutachter denn nach der bereits erfolgten Vornamensänderung begutachten. Was wäre, wenn die auf die Idee kämen zu sagen "Nö"? Geht an sich gar nicht. Ich habe inzwischen ja auch eine erste Reaktion auf meinen Antrag bekommen. Ich bin am 16. März zur Anhörung geladen. Im Schreiben wurde mir die Kopie meines VÄ-Beschlusses zurückgeschickt, die Kopien der GUtachten verblieben beim Gericht. Ich denke mal das sollte also durchaus ausreichen so. Hoffe, dass dann am 16. März auch direkt der Beschluß gefaßt wird. :)

    Schaun wir mal. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das ziemlich zügig über die Bühne gehen sollte. Werde auf jeden Fall hier weiter berichten.

    Grüßles
    Theia

    AntwortenLöschen
  11. Hallo Theia.
    ICh habe auch heute den Antrag beim Amtsgericht Karlsruhe eingereicht...
    Mal sehen, was passiert, wir sind zumindest schon zu zweit :-)

    Rossana

    AntwortenLöschen
  12. Hallo Rossana,

    die Anträge scheinen sich im Augenblick zu stapeln bei Gericht :)

    Aber macht ja auch Sinn für alle Betroffenen. Wer weiß was sich unser Gesetzgeber einfallen läßt um die Hürden wieder hochzuschrauben. Also jeder der es will und soweit ist, sollte den Moment sicherlich nutzen.

    Viel Erfolg allen :)

    Grüßles
    Theia

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.