~~~ das Schreiben ~~~
Beschluß
vom 04.09.2009
Verfahren
betreffend die Vornamensänderung nach §1 TSG
und einen Vorabentscheid nach §9 TSG
Beteiligte
ich
Staatsanwaltschaft
1. Die Vornamen des Antragstellers werden geändert in: Theia Andrea
2. Der Antrag auf Vorabentscheid nach §9 TSG wird zurückgewiesen.
~~~ soweit das Wichtige ~~~
Was heißt das nun? Es heißt:
ICH BEKOMME MEINEN NEUEN NAMEN
(in wenigen Wochen, denn Rechstkraft hat das Schreiben noch keine!)
Daß der Antrag auf Vorabentscheid zurückgewiesen wurde sehe ich als nicht so tragisch an, kostet halt nochmal ein wenig Aufwand wenn die GAOP dann durch ist. Vorher gehe ich das dann auch nicht mehr an. Der Versuch es direkt mit durch zu bekommen war es wert, daß ein Gutachter und das Gericht meint, daß ich noch nicht soweit wäre die Entscheidung zur OP zu treffen muß ich hinnehmen. Bin zwar anderer Meinung aber ok, dann die Personenstandsänderung eben wenn die OP durch ist. Bin froh, dass die Vornamensänderung damit klar ist und ich in wenigen Wochen den rechtskräftigen Beschluß in den Händen halten werde. Das was ich bekommen habe ist nämlich noch nicht das endgültige Schreiben, sondern die quasi Vorabinformation an mich und die Vertretung des öffentlichen Rechts (hihi, Rechtsdeutsch), die gegen den Beschluß Widerspruch einlegen kann. Da dies eben so vom Gestzgeber vorgesehen ist muß ich nun halt noch die Widerspruchsfirst abwarten bis dieser Beschluß auch wirklich rechtskräftig wird. Trotzdem ist es Zeit ein klitzekleinwenig zu feiern, denn diese Frist ist im praktischen Ablauf nur noch reine Formsache.
Ein riesen großer Schritt ist damit getan. :-)
Bussi an alle, die mir die Daumen gedrückt haben.
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